Forschungsdaten-Leitlinie
Forschungsdaten-Leitlinie der Technischen Universität Clausthal
Präambel
Forschungsdaten sind Grundlage und Ergebnis der wissenschaftlichen Arbeit. Das Management von Forschungsdaten muss daher nach anerkannten Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen. Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Forschung sowie die möglichst breite und langfristige Nachnutzung der Daten sind dabei gleichberechtigte Ziele. Dies sind zentrale Aspekte guter wissenschaftlicher Praxis. Die Universität fördert und unterstützt den freien Zugang zu Forschungsdatengemäß ihrer Open Access Policy. Rechtliche und ethische Verpflichtungen sind zu beachten.
Definitionen
1. Forschungsdaten sind Daten, die im Zuge der Forschung gesammelt, beobachtet, simuliert, abgeleitet oder generiert werden.
2. Das Management von Forschungsdaten umfasst deren Planung, Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation, Aufbewahrung und gegebenenfalls planmäßige Löschung. Es sichert den Zugang durch die Festlegung und Umsetzung von Zugangs- und Nutzungsregeln. Es ermöglicht die Nachnutzbarkeit, Reproduzierbarkeit und Qualitätssicherung aller Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Ergebnissen zugrunde liegen.
Grundsätze
3. Die Projektleiterinnen und Projektleiter sind für das Forschungsdatenmanagement ihrer Forschungsvorhaben verantwortlich. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und der Fachstandards sicherzustellen.
4. Forschungsprojekte mit Forschungsdaten erfordern einen Datenmanagementplan. Dieser benennt u. a. Verantwortlichkeiten für die Datenpflege, beschreibt Art und Umfang der zu erwartenden Daten sowie Zugangsrechte und -vorbehalte. Die Universität rät, den Plan vor Beginn des wissenschaftlichen Projektes zu erstellen und dem jeweils aktuellen Verlauf des Vorhabens anzupassen. Die Universität empfiehlt instituts- und/oder projektinterne Richtlinien auszuarbeiten, die detaillierte Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten enthalten.
5. Die Speicherung und Archivierung digitaler Forschungsdaten erfolgt in der IT- und Informationsinfrastruktur der Universität oder in geeigneten und vertrauenswürdigen externen Repositorien.
6. Die Universität und ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beachten beim Forschungsdatenmanagement ethische, datenschutz- und urheberrechtliche oder geheimhaltungswürdige Belange.
7. Bei einer Übertragung von Nachnutzungs- oder Veröffentlichungsrechten soll darauf geachtet werden, dass die Daten für wissenschaftliche Zwecke frei verfügbar bleiben.
8. Die Universität verankert die Bedeutung eines strukturierten Forschungsdatenmanagements in der Lehre und bei der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Unterstützung
9. Die Universität berät beim Forschungsdatenmanagement in Forschungsvorhaben von der Planung, über die Durchführung bis über das Vorhabensende hinaus und bietet geeignete Aus- und Fortbildung an.
10. Die Universität sorgt für eine Grundausstattung an Forschungsdateninfrastruktur und stellt damit eine angemessene Aufbewahrung und die technische Verfügbarkeit von digitalen Forschungsdaten sicher. Dies geschieht vor Ort und durch Beteiligung an standortübergreifenden Verbundlösungen. Spezifische Anforderungen sind abzustimmen und ggf. zusätzlich zu finanzieren.
Verabschiedet durch den Senat der Technischen Universität Clausthal am 17.12.2019